Einstellung serbischer Arbeitnehmer — für Arbeitgeber
Der Prozess der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Griechenland wird immer vom Arbeitgeber eingeleitet. Der Kandidat kann keine Arbeitserlaubnis selbstständig erhalten.
Nikana Connect ist eine Plattform, die Kandidaten und Arbeitgeber verbindet, nimmt jedoch nicht am Einstellungsprozess oder an der Erteilung von Arbeitserlaubnissen teil. Das gesamte Verfahren wird vom Arbeitgeber gemäß griechischem Recht durchgeführt.
Arbeitgeber leitet das Verfahren ein
Der griechische Arbeitgeber stellt einen elektronischen Antrag bei der Direktion für Ausländer und Migration über das offizielle Portal Migration.gov.gr. Der Antrag kann persönlich oder über einen Anwalt/Buchhalter gestellt werden.
Antragstyp auswählen
Im Portal wählt der Arbeitgeber die entsprechende Kategorie je nach Arbeitsart (z.B. Saisonarbeit, Hilfsarbeiten usw.). Jede Kategorie hat unterschiedliche Anforderungen und Unterlagen.
Unterlagen für den Arbeitnehmer
- –Copy of passport
- –Employment contract
- –Declaration of accuracy of data
- –Power of attorney for the lawyer (if applicable)
Unterlagen für den Arbeitgeber
- –Articles of incorporation
- –Certificate from the G.E.M.I. register
- –Personal document of the legal representative
- –Business activity codes (KAD)
- –Financial data (Form N for the current year)
Der Arbeitgeber muss auch die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Beschäftigung von Arbeitnehmern nachweisen.
Nikana Connect ist eine Plattform, die Kandidaten und Arbeitgeber verbindet, nimmt jedoch nicht am Einstellungsprozess oder an Verwaltungsverfahren teil. Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und können sich ändern.
