Beschäftigungsprozess in Griechenland für serbische Staatsbürger
Wenn Sie planen, in Griechenland zu arbeiten, ist es wichtig, sich rechtzeitig auf den Visumsprozess vorzubereiten. Mit guter Organisation kann alles ohne größere Schwierigkeiten erledigt werden.
Wichtig: Der Prozess der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Griechenland wird immer vom Arbeitgeber eingeleitet. Der Kandidat kann keine Arbeitserlaubnis selbstständig erhalten — der Arbeitgeber stellt den Antrag bei den zuständigen griechischen Behörden und leitet ihn nach Genehmigung an die griechische Botschaft in Belgrad weiter.
Bevor Sie den Prozess beginnen, überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass gültig ist. Er muss mindestens ein Jahr gültig sein und mindestens drei leere Seiten haben.
Reisepass prüfen
Ihr Reisepass muss mindestens ein Jahr (idealerweise länger) gültig sein und mindestens drei leere Seiten haben. Wir empfehlen, dies gleich zu Beginn zu prüfen.
Grunddokumente vorbereiten
Sie müssen folgende Unterlagen vorbereiten:
- –Kopie der ersten Seite des Reisepasses
- –Zwei Passfotos
- –Arbeitsvertrag
- –Obligatorische Reiseversicherung
Gerichtszeugnis (Nachweis keine Vorstrafen) — ca. 1.300 RSD, beim Gericht beantragt, meist sofort ausgestellt.
Polizeilicheszeugnis (Nachweis keine Ordnungswidrigkeiten) — ca. 300 RSD, frühestens nach 7 Tagen fertig.
Für diese Dokumente ist keine zusätzliche Übersetzung oder Beglaubigung erforderlich.
Ärztliche Untersuchung
Eine ärztliche Untersuchung mit dem offiziellen Formular der griechischen Botschaft ist erforderlich. Das Formular wird auf Serbisch ausgedruckt und von einem Allgemeinmediziner ausgefüllt. Preise ab ca. 15.000 RSD.
Die Untersuchung umfasst:
- –Laboratory (blood and urine analysis)
- –Abdominal ultrasound
- –Chest X-ray
- –Psychological and psychiatric examination
- –ECG
- –Ophthalmological examination
Reiseversicherung
Die Reiseversicherung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- –Covers at least 91 days of stay
- –Minimum coverage of €30,000
- –Includes COVID-19 protection
Empfohlen wird eine Multi-Entry-Police — ca. 22.000 RSD mit mehr Flexibilität. Eine Single-Entry-Police kostet ca. 14.000 RSD.
Termin bei der griechischen Botschaft vereinbaren
Sobald alle Unterlagen vorliegen, vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft. Am Termintag muss der Reisepass mitgebracht werden. Die Visagebühr beträgt ca. 180 € und wird in der Botschaft bezahlt.
Unser Tipp
Sammeln Sie Dokumente parallel — Gericht, Polizei, Arzt und Versicherung — um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Kontaktieren Sie die Botschaft sofort nach Erhalt der Arbeitgeberbestätigung, da in Stoßzeiten längere Wartezeiten möglich sind.
Was passiert nach dem Botschaftsbesuch?
Nach Genehmigung des Antrags leitet der Arbeitgeber diesen an die griechische Botschaft in Belgrad weiter. Der Arbeitnehmer erscheint zum vereinbarten Termin mit vollständigen Unterlagen, unterzeichnet den Arbeitsvertrag und zahlt die Gebühr. Die D-Visa-Entscheidung wird in der Regel innerhalb weniger Tage getroffen.
Das D-Visum für die Arbeit in Griechenland wird für bis zu 91 Tage ausgestellt und dient als Einreisevisum. Es wird empfohlen, die Einreise am Datum des Visumbeginns zu planen, das mit dem Beginn des Arbeitsvertrags übereinstimmt.
Wichtig: Reisen Sie nicht vor dem Visumsanfangsdatum ein, da die Einreise als Tourist gewertet werden kann, was das weitere Verfahren beeinträchtigen kann. Wenn das Visum z.B. am 30. April beginnt, reisen Sie am 30. April ein, nicht am 29.
Bei der Ankunft in Griechenland
Ein Antrag bei der zuständigen Direktion für Ausländer und Migration ist zu stellen. Genaue Informationen zum Standort erhalten Sie vom Arbeitgeber oder Anwalt. Reichen Sie eine Kopie des gesamten Reisepasses (alle Seiten) ein, nicht nur die Seiten mit Stempeln.
Vor der Antragstellung muss eine Verwaltungsgebühr (e-paravolo) von ca. 150 € gezahlt werden, die bei einer Bank oder Post bezahlt werden kann.
Kann ein Anwalt den gesamten Prozess übernehmen?
Ja. Wenn ein autorisierter Anwalt den gesamten Prozess übernimmt, kann die Verfahren vereinfacht werden. Nach der Einreise sendet der Arbeitnehmer gescannte Fotos aller Reisepassseiten an den Anwalt, unterzeichnet eine im KEP beglaubigte Vollmacht, und der Anwalt stellt dann den Antrag auf die elektronische Aufenthalts- und Arbeitsbescheinigung.
Geschätzte Anwaltskosten für das gesamte Verfahren: ca. 700 € + MwSt.
Pflichten am Beschäftigungsort
AFM – Steueridentifikationsnummer
Beim nächsten Finanzamt erhältlich, wird am selben Tag ausgestellt. Mitbringen: Reisepass, Reisepaskopie, Aufenthaltsbescheinigung (βεβαίωση), manchmal Arbeitsvertrag und griechische Adresse.
Beschäftigungsanmeldung – ERGANI
Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer im ERGANI-System an. Benötigt werden nur persönliche Daten und die AFM-Nummer.
Bankkonto eröffnen
Bei jeder griechischen Bank (z.B. National Bank, Alpha Bank). Mitbringen: Reisepass, AFM, Aufenthaltsbescheinigung (βεβαίωση), Arbeitsvertrag. Sie erhalten eine IBAN.
Nikana Connect ist eine Plattform, die Kandidaten und Arbeitgeber verbindet, nimmt jedoch nicht am Einstellungsprozess oder an Verwaltungsverfahren teil. Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und können sich ändern.
