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Visum und Dokumente für die Arbeit in Griechenland – vollständiger Leitfaden

Wenn Sie planen, in Griechenland zu arbeiten, ist es wichtig, sich rechtzeitig auf den Visumsprozess vorzubereiten. Mit guter Organisation lässt sich alles ohne größere Schwierigkeiten abwickeln.

Wichtig: Der Prozess der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Griechenland wird stets vom Arbeitgeber eingeleitet. Ein Kandidat kann keine Arbeitserlaubnis eigenständig erhalten — der Arbeitgeber stellt den Antrag bei den zuständigen Behörden in Griechenland und leitet ihn nach der Genehmigung an die griechische Botschaft in Belgrad weiter.

Bevor Sie den Prozess beginnen, überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass gültig ist und die erforderlichen Bedingungen erfüllt.

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Überprüfen Sie Ihren Reisepass

Der Reisepass muss mindestens ein Jahr lang gültig sein (idealerweise länger) und mindestens drei leere Seiten haben. Ohne diese Voraussetzungen kann der Prozess nicht fortgesetzt werden.

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Vorbereitung der grundlegenden Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Kopie der ersten Seite des Reisepasses
  • Zwei Passfotos
  • Arbeitsvertrag
  • Obligatorische Reiseversicherung

Führungszeugnis (Nachweis, dass Sie nicht vorbestraft sind) — ca. 1.300 RSD; wird beim Gericht beantragt, in der Regel am selben Tag ausgestellt.

Polizeiliches Führungszeugnis — ca. 300 RSD; frühestens nach 7 Tagen fertig.

Diese Dokumente benötigen keine zusätzliche Übersetzung oder Beglaubigung.

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Ärztliche Untersuchung

Eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich, basierend auf dem offiziellen Formular der griechischen Botschaft. Das Formular wird auf Serbisch ausgedruckt und von einem Allgemeinmediziner ausgefüllt — es muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Die Preise beginnen bei ca. 15.000 RSD.

Die Untersuchung umfasst:

  • Laboruntersuchungen (Blut- und Urinanalyse)
  • Abdomen-Ultraschall
  • Röntgen der Lunge
  • Psychologische und psychiatrische Begutachtung
  • EKG
  • Augenärztliche Untersuchung
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Reiseversicherung

Die Reiseversicherung muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Deckt mindestens 91 Aufenthaltstage ab
  • Mindestdeckung von 30.000 Euro
  • Enthält COVID-19-Schutz

Eine Multi-Entry-Police wird empfohlen — kostet ca. 22.000 RSD und bietet mehr Flexibilität. Eine Einzel-Entry-Police kostet ca. 14.000 RSD.

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Terminvereinbarung bei der griechischen Botschaft

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt haben, vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft. Am Tag des Termins müssen Sie unbedingt Ihren Reisepass mitbringen. Die Visagebühr beträgt ca. 180 €.

Unser Rat

Sammeln Sie Dokumente parallel — Gericht, Polizei, Arzt und Versicherung — um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Sobald Sie die Genehmigung des Arbeitgebers erhalten, kontaktieren Sie sofort die Botschaft, da die Wartezeiten in Stoßzeiten länger sein können.

Was folgt nach der Botschaft?

Nachdem der Arbeitgeber den Antrag genehmigt bekommen hat, wird er an die griechische Botschaft in Belgrad weitergeleitet. Der Arbeitnehmer erscheint zum vereinbarten Termin mit vollständigen Unterlagen, unterzeichnet den Arbeitsvertrag und zahlt die Gebühr. Die Entscheidung über die Genehmigung des Visums D wird üblicherweise innerhalb weniger Tage getroffen.

Das Visum D für die Arbeit in Griechenland wird zunächst für bis zu 91 Tage genehmigt. In diesem Zeitraum müssen Sie nach Griechenland einreisen, um die erste elektronische Bestätigung der Arbeitserlaubnis zu erhalten. Das gesamte Verfahren muss innerhalb von 91 Tagen abgeschlossen sein, sonst verlieren Sie das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis von 9–12 Monaten.

Wichtig: Reisen Sie nicht vor dem Beginn der Gültigkeitsdauer Ihres Visums ein. Beispiel: Beginnt das Visum am 30. April — reisen Sie am 30. April ein, nicht am 29.

Bei der Ankunft in Griechenland

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Direktion für Ausländer und Migration stellen. Es müssen Kopien aller Seiten des Reisepasses eingereicht werden — nicht nur die Seiten mit Stempeln, sonst wird der Antrag nicht angenommen.

Vor der Antragstellung muss die Verwaltungsgebühr (e-paravolo) von ca. 150 Euro in einer Bank oder Post bezahlt werden, anschließend wird der Zahlungsnachweis eingereicht.

Kann ein Anwalt das gesamte Verfahren leiten?

Ja. Wenn ein bevollmächtigter Anwalt das gesamte Verfahren leitet, kann die Prozedur vereinfacht werden. Nach der Einreise sendet der Arbeitnehmer dem Anwalt per E-Mail eingescannte Fotos aller Seiten des Reisepasses. Der Anwalt stellt ein Vollmachtsformular zur Verfügung, das beim nächsten KEP beglaubigt wird, und reicht dann den Antrag auf elektronische Aufenthalts- und Arbeitsbestätigung ein.

Die ungefähren Kosten der Rechtsdienstleistungen für das gesamte Verfahren betragen ca. 700 Euro + MwSt.

Pflichten bei der Ankunft am Beschäftigungsort

AFM – Steuernummer

Wird am selben Tag beim nächsten Finanzamt ausgestellt. Mitbringen: Reisepass, Reisepasskopie, Migrationsbestätigung (βεβαίωση), manchmal auch Arbeitsvertrag und Wohnadresse.

Beschäftigungsregistrierung – ERGANI

Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer im ERGANI-System an. Es werden nur persönliche Daten und die AFM-Nummer benötigt.

Eröffnung eines Bankkontos

Jede Bank in Griechenland (z. B. National Bank, Alpha Bank). Mitbringen: Reisepass, AFM, Migrationsbestätigung (βεβαίωση), Arbeitsvertrag. Sie erhalten eine IBAN.

Nikana Connect ist eine Plattform, die Kandidaten und Arbeitgeber verbindet, nimmt jedoch nicht am Einstellungsprozess oder an Verwaltungsverfahren teil. Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und können sich ändern.