Beschäftigungsprozess in Griechenland für bulgarische Staatsbürger
Wenn Sie bulgarischer Staatsbürger sind und planen, in Griechenland zu arbeiten, ist es wichtig zu wissen, dass das Verfahren deutlich einfacher ist als für Nicht-EU-Kandidaten.
Als EU-Bürger können Sie ohne Arbeitsvisum oder spezielle Arbeitserlaubnis in Griechenland arbeiten. Es gibt jedoch bestimmte Verwaltungsschritte, die abgeschlossen werden müssen, damit Ihr Aufenthalt und Ihre Arbeit vollständig legal sind.
Einreise und Aufenthalt in Griechenland
Als bulgarischer Staatsbürger können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Griechenland einreisen. Bis zu 3 Monate können Sie ohne Anmeldung bleiben. Bei längerem Aufenthalt müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden.
Kein Visum oder Arbeitserlaubnis erforderlich
Im Gegensatz zu Kandidaten aus Serbien stellen bulgarische Staatsbürger kein Visum aus, gehen nicht zur Botschaft und sammeln keine Visumsunterlagen. Der Einstellungsprozess läuft nicht über das Visumssystem, sondern über die lokale Verwaltung in Griechenland.
AFM-Nummer erhalten (Steuernummer)
Für die Arbeit in Griechenland benötigen Sie eine AFM (Steueridentifikationsnummer). Sie ist erforderlich für die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, die Anmeldung zur Beschäftigung und die Eröffnung eines Bankkontos. Sie wird beim Finanzamt in Griechenland ausgestellt.
AMKA-Nummer erhalten (Sozialversicherung)
AMKA ist die Sozialversicherungsnummer und erforderlich für die Krankenversicherungsanmeldung und legale Arbeit. Sie wird bei den zuständigen Stellen in Griechenland ausgestellt (KEP oder e-EFKA).
Beschäftigungsanmeldung
Sobald Sie AFM und AMKA haben, meldet der Arbeitgeber Sie im griechischen Beschäftigungssystem (ERGANI) an. Damit ist Ihre Arbeit offiziell registriert.
Wohnsitzanmeldung (bei Aufenthalt über 3 Monate)
Wenn Sie planen, länger als 3 Monate in Griechenland zu bleiben, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Typischerweise benötigt: gültiger Ausweis, Beschäftigungsnachweis (Vertrag oder Arbeitgeberbestätigung), Fotos. Die Anmeldung erfolgt bei der Polizei und ist kostenlos.
Krankenversicherung und Bankkonto
Vor der Ankunft in Griechenland wird empfohlen, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus Bulgarien zu haben, bis Sie vollständig in das griechische System aufgenommen sind. Sie benötigen auch ein Bankkonto für die Gehaltsüberweisung.
Unser Tipp
Für bulgarische Kandidaten ist der Prozess einfacher, da kein Visum benötigt wird, aber die Verwaltung existiert und wird nach der Ankunft in Griechenland erledigt. Häufigste Reihenfolge: Vereinbarung mit Arbeitgeber → Einreise nach Griechenland → AFM → AMKA → Beschäftigungsanmeldung → (falls nötig) Wohnsitzanmeldung.
Nikana Connect ist eine Plattform, die Kandidaten und Arbeitgeber verbindet, nimmt jedoch nicht am Einstellungsprozess oder an Verwaltungsverfahren teil. Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und können sich ändern.
